1. Spieltag: EV Landshut - EV Lindau Islanders

  • Helmut:

    Zusage vom EVL: kein willkürliches Stadionverbot = kein Stadionverbot ohne triftigen Grund und keine Kollektivstrafen


    Später: Einleitung Strafverfahren gegen bestimmte Personen = triftiger Grund = Stadionverbot nur gegen diese Personen


    Ich persönlich finde nicht, dass man da nicht zu seinem Wort gestanden hätte, aber jedem seine Sichtweise.

  • Die Aussage war keine Verurteilung kein SV nur so am Rande.


    Die Diskussion über die freie Entscheidung von ein paar Jungs hier drinnen führt zu gar nichts.

    Da ja auch einer der Fanbeauftragten mittlerweile hier lieber Kohlen ins Feuer schmeißt als sie rauszuholen, wen es wirklich interessiert der kann vor jedem Spiel zum Infostand der Szene am M-Block kommen und fragen. Einer SACHLICHEN Diskussion geht man hier auch nicht aus dem Wege, es wurde noch keiner gefressen dort. Aber miteinander sprechen hilft oft mehr als übereinander schreiben.

  • Also so Leid es mir tut, aber ich kann beim besten Willen nicht erkennen wo einer der Fanbeauftragten hier Kohlen ins Feuer wirft. Er versucht recht nüchtern zu erklären wie aus Sicht des Vereins die Stadionverbote zu rechtfertigen sind. Dies ist sein Job.


    Ob man sich selbst dieser Argumentation anschließt muss jeder selbst wissen, aber Kohlen ins Feuer werfen sieht für mich anders aus.

  • Die Aussage war keine Verurteilung kein SV nur so am Rande.

    Später: Einleitung Strafverfahren gegen bestimmte Personen = triftiger Grund = Stadionverbot nur gegen diese Personen


    Ich weiß nicht welche der beiden Aussagen nun stimmt. Klar ist aber dass es keine Wortklauberei ist wenn man zwischen "keine Verurteilung" und "Einleitung eines Strafverfahrens" unterscheidet. Da besteht nämlich ein himmelweiter Unterschied.


    Frage an Zainer: ein schriftliches Protokoll über diese Besprechung wird vermutlich nicht erstellt worden sein, oder? Ohne schriftliche Nachweise ist halt immer Alles Sch.... für den Fall dass es Ärger gibt.......

    Frage an @Onkel Tom in seiner Eigenschaft als Fanbeauftragter: welchen Plan hat der EVL denn in der Schublade für den Fall dass die eingeleiteten Strafverfahren nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft aus Mangel an Beweisen eingestellt werden sollten? Hebt man die Stadionverbote dann aus eigenem Antrieb auf? Oder wäre man gewillt sich weiterhin an die Empfehlungen der Polizei zu halten und auf Basis des Hausrechts die dann juristisch als unschuldig geltenden Personen weiter auszusperren?

  • Im Falle des Freispruchs oder bei Einstellung des Verfahrens wird das Stadionverbot unverzüglich aufgehoben. Steht auch so in den Richtlinien des DEB.

  • Hier stellt sich doch die Frage, was ist eine Verurteilung?

    Muss die rechtskräftig sein?

    In welche Instanz?

    Theoretisch kann sich eine rechtskräftige Verurteilung in letzter Instanz von einem Jahr bis zu 3 Jahren hinziehen.

    Nur ein kleines Beispiel, der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Audi Herr Stadler, ist auch nicht verurteilt. Er sitzt zwar in U Haft, aber es hat keine Verhandlung gegeben und somit auch kein rechtskräftiges Urteil.


    Soll der Verein, zum Beispiel bei einer Körperverletzung so lange warten, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde? Also in dem Fall, je nachdem wie lang sich die Ermittlungen hinziehen und sämtliche Instanzen ausgeschöpft worden sind, bis 2020?

    Ich will jetzt das eine nicht für gut und das andere für schlecht heißen, aber irgendwo muss man eine Grenze ziehen und sagen, ab hier nicht weiter. Wenn der DEB sagt, Stadionverbote gibt es ab einem Ermittlungsverfahren, dann ist dies halt die Grenze.

  • Servus zusammen,


    jetzt muss ich doch auch etwas zum Thema SV schreiben.

    Richtig ist das bei dem Gespräch gesagt wurde das es keine SV ohne triftigen Grund gibt.


    Es wurden Ermittlungsverfahren gegen 7 Personen eingeleitet, worauf man massiv Druck auf den EVL ausgeübt hat gegen diese Person SV auszusprechen. Ich denke den meisten hier ist bekannt wie die Landshuter Behörde zur Gruppe CS steht.


    In den Durchführungsbestimmungen des DEB steht klar drinnen, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde SOLLTE ein SV ausgesprochen werden. Ich interpretiere das auch so als sollte und nicht muss.


    Wir haben immer noch die Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen ist, da kann es auch nicht sein das Statuten über dem Gesetz stehen.


    Wenn einer dieser Person verurteilt wird hat er auch zwingend ein SV zu bekommen


    Das ist aber auch nur meine persönliche Meinung, zu dieser ich auch stehe


    Sportliche Grüße

    Tom

    Wer nichts weiß wird alles glauben...

  • WIe hier bereits angesprochen wurde, heißt "sollte" im Rechtssinne im Prinzip "muss".