Zitat... Durch das Argument „Wir/die machen aber Stimmung“ kommt es zu keiner Aushebelung von Gesetzen oder Vorschriften. Ein Stadion ist kein rechtsfreier Raum in dem man sich so benehmen kann, wie man will.
--> Eben deshalb sollte es auch erst zu Stadionverboten kommen, wenn bewiesen ist, dass jemand schuldig ist. In dubio pro reo!!!
ZitatHat man sich schon rechtsanwaltlich beraten lassen und ist dabei zu diesem Schluss gekommen? Ein Gerichtstermin zwingt die Gegenseite zur Offenlegung ihrer Beweise und deren Aussagekraft, der Richter kann dann entscheiden, ob diese wirksam sind und ein solches Verbot rechtswirksam ist.
Ein Gerichtstermin etc. geht halt immer einher mit enormen Risiko/Kosten, die sich der/die Betroffene/n erst einmal leisten können muss. Hausrecht hat eben nunmal der Verein bzw. der Verband.