Täusche ich mich oder nicht? Bürgschaft heisst doch dass das Geld nicht tatsächlich vorhanden sein muss, sondern nur im Fall der Fälle bereitgestellt werden muss, d.h. diese Bürgschaftssumme muss nicht tatsächlich auf ein Konto eingezahlt werden.
Da gibts verschiedene Methoden. Barhinterlegung und Sperre bis zu einer gewissen Frist mit Verpflichtung, dass das Geld im Falle des Aufstiegs… oder eben die klassische Bürgschaftsurkunde, für die ein in der EU ansässige(r) Versicherer oder Bank gegen monatliche Gebühr bürgt, Bonität des Antragstellers vorausgesetzt.